{"id":568,"date":"2021-10-10T08:51:12","date_gmt":"2021-10-10T06:51:12","guid":{"rendered":"https:\/\/niedschule.de\/?p=568"},"modified":"2021-10-23T11:33:02","modified_gmt":"2021-10-23T09:33:02","slug":"01-10-2021-informationen-zum-neuen-musterhygieneplan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/niedschule.de\/?p=568","title":{"rendered":"01.10.2021 &#8211; Informationen zum neuen Musterhygieneplan"},"content":{"rendered":"<p>F\u00fcr die Umsetzung des Infektionsschutz- und der Hygienema\u00dfnahmen in der&nbsp;Schule ist die Schulleitung verantwortlich. Im Infektionsfall mit Bezug zur&nbsp;Schule unterst\u00fctzt die Schulleitung das Gesundheitsamt. Origin\u00e4re Aufgaben&nbsp;des Gesundheitsamtes (z.B. Kontaktierung und Benachrichtigung, Anordnung von&nbsp;Ma\u00dfnahmen wie der Quarant\u00e4ne) \u00fcbernimmt die Schule nicht. Die Schultr\u00e4ger&nbsp;verantworten den \u00e4u\u00dferen Schulbereich und sorgen daf\u00fcr, dass z.B. ausreichend&nbsp;Seife, Handt\u00fccher und Desinfektionsmittel zur Verf\u00fcgung steht.<\/p>\n<p>Es gilt im gesamten schulischen Bereich die 3G-Regel. Im au\u00dferschulischen&nbsp;Bereich gilt f\u00fcr Sch\u00fcler*innen, die in der Schule getestet werden, dass der&nbsp;Nachweis der Schule f\u00fcr au\u00dferschulische Aktivit\u00e4ten ausreicht. Die&nbsp;Quadratmeter-Regelung ist aufgehoben, da ausschlie\u00dflich geimpfte, genesene&nbsp;oder getestete Personen vor Ort sind.<\/p>\n<p>Die Maskenpflicht f\u00fcr alle an der Schule t\u00e4tigen Personen ist aufgehoben.&nbsp;Das freiwillige Tragen einer Maske ist jederzeit m\u00f6glich.<\/p>\n<p>H\u00e4ndehygiene: Das regelm\u00e4\u00dfige H\u00e4ndewaschen besonders vor dem Essen, nach&nbsp;dem Besuch der Toilette und nach dem Aufenthalt in der Pause wird beibehalten.<\/p>\n<p>Die Einhaltung von Abst\u00e4nden wird empfohlen. Die Einteilung in feste Kohorten&nbsp;bzw. feste Gruppen kann aufgehoben werden.<\/p>\n<p>In jeder Unterrichtsstunde soll nach jeweils 20-25 Minuten eine Sto\u00dfl\u00fcftung&nbsp;erfolgen. Bei mobilen L\u00fcftungssystemen wird ein L\u00fcftungskonzept gemeinsam mit&nbsp;dem Schultr\u00e4ger erstellt.<\/p>\n<p>Dokumentiert wird die Anwesenheit der Sch\u00fcler*innen \u00fcber das Klassenbuch&nbsp;sowie die Anwesenheit weiterer Personen, die sich l\u00e4nger als 10 Minuten in der&nbsp;Schule aufhalten und ein L\u00fcftungsprotokoll wird gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Die Teilnahme am Pr\u00e4senzschulbetrieb ist weiterhin nur f\u00fcr Personen zul\u00e4ssig,<\/p>\n<p>die die 3G-Regel erf\u00fcllen (geimpft, genesen, getestet). Geimpfte und Genesene&nbsp;k\u00f6nnen freiwillig an den angebotenen Testungen teilnehmen.<\/p>\n<p>F\u00fcr schulfremde Personen, zu denen Sie als Eltern geh\u00f6ren gilt f\u00fcr die&nbsp;Teilnahme an Veranstaltungen, Elternabenden oder Gespr\u00e4chen die 3G-Regel und&nbsp;das Festhalten der Kontaktdaten. Wird sich nur kurzfristig (unter 10 Minuten)&nbsp;oder ohne Kontakt zu den der Schule angeh\u00f6rigen Personen im Schulgeb\u00e4ude&nbsp;aufgehalten, entf\u00e4llt der Nachweis. F\u00fcr diese Personen gilt aber die&nbsp;Verpflichtung zum Tragen eines MNS.<\/p>\n<p>Bei allen Veranstaltungen gilt die 3G-Regel.<\/p>\n<p>Unterrichtsg\u00e4nge und Schulwanderungen sind m\u00f6glich. Auf das Aufsuchen von&nbsp;au\u00dferschulischen Lernorten mit vielen ungezielten externen Kontakten sollte&nbsp;verzichtet werden. Im Falle von Schulfahrten mit \u00dcbernachtungen ist das&nbsp;Erstellen eines Hygienekonzeptes, das das Einhalten der 3G-Regel sowie die&nbsp;Testpflicht ber\u00fccksichtigt, erforderlich. Die Fahrt darf nur erlaubt werden,&nbsp;wenn die \u00fcberwiegende Zahl der betreffenden Sch\u00fcler*innen teilnehmen. Die&nbsp;f\u00fcr den \u00d6PNV geltenden Regeln sind zu beachten.<\/p>\n<p>Die Schule muss sowohl den Verdacht einer Erkrankung als auch einen positiven&nbsp;Test in der Schule dem Gesundheitsamt melden.<\/p>\n<p>Personen mit Krankheitssymptomen: Personen mit chronischen Erkrankungen&nbsp;k\u00f6nnen die Schule weiterhin besuchen. Auch bei leichtem Schnupfen, Husten&nbsp;oder Kopfschmerzen darf die Schule weiterhin besucht werden. Bei&nbsp;Erkrankungen mit gr\u00f6\u00dferer Beeintr\u00e4chtigung, bei denen die Personen zu Hause&nbsp;bleiben, k\u00f6nnen nach einer deutlichen und nachhaltigen Besserung ohne weitere&nbsp;Auflagen die Schule wieder besuchen. Nat\u00fcrlich k\u00f6nnen Sie zu Hause jederzeit&nbsp;zur Sicherheit einen Selbsttest durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>Bei folgenden Symptomen soll ein erh\u00f6htes Risiko f\u00fcr das Bestehen einer&nbsp;Infektion angenommen werden: Fieber \u00fcber 38 Grad, reduzierter&nbsp;Allgemeinzustand \u2013 trockener Husten \u2013 anhaltende erhebliche Bauchschmerzen&nbsp;mit oder ohne Durchfall und Erbrechen \u2013 St\u00f6rung des Geruchs- und\/oder&nbsp;Geschmackssinns<\/p>\n<p>Treten Symptome w\u00e4hrend des Unterrichts auf, soll der \u00d6PNV nicht genutzt&nbsp;werden, Eltern informiert werden und bis zum Verlassen der Schule die Kontakte&nbsp;reduziert werden. Bis 48 Stunden nach Abklingen der Symptome sollen die&nbsp;Sch\u00fcler*innen nicht am Pr\u00e4senzunterricht teilnehmen. Es wird empfohlen, einen&nbsp;Arzt aufzusuchen. Bei einem positiven Test werden alle weiteren Regelungen&nbsp;vom zust\u00e4ndigen Gesundheitsamt bzw. von der Ortspolizeibeh\u00f6rde&nbsp;getroffen.<\/p>\n<p>Ist ein Testergebnis in der Schule positiv, wird zuerst nur die positiv&nbsp;getestete Person isoliert. Die Kontaktpersonen unterliegen ab dem Tag des&nbsp;Bekanntwerdens des Infektionsverdachtes unverz\u00fcglich der Maskenpflicht, ab&nbsp;dem folgenden Tag nach Bekanntgabe gilt an f\u00fcnf aufeinanderfolgenden&nbsp;Schultagen dann die Testpflicht.<\/p>\n<p>Diese t\u00e4glichen Tests finden einmal im Rahmen der schulischen Testungen statt,&nbsp;die weiteren Tests werden entweder zu Hause durchgef\u00fchrt (Sch\u00fcler*innen&nbsp;erhalten die Testkits und eine Selbstauskunft, die wieder ausgef\u00fcllt in die&nbsp;Schule mitgegeben werden muss) oder bei den Lolli-Tests findet die zus\u00e4tzliche&nbsp;Durchf\u00fchrung in der Schule statt. Das Musterformular erhalten Sie \u00fcber den&nbsp;Schoolfox bzw. auf der Homepage. Die t\u00e4gliche Testpflicht gilt nicht f\u00fcr&nbsp;geimpfte und genesene Personen.<\/p>\n<p>Die Maskenpflicht endet mit der Testpflicht an f\u00fcnf aufeinanderfolgenden&nbsp;Schultagen. Wird der Infektionsverdacht nicht best\u00e4tigt, entfallen die&nbsp;Testverpflichtung und die Maskenpflicht sofort.<\/p>\n<p>Entwickeln die Kontaktpersonen im Zeitraum der f\u00fcnft.gigen Testpflicht oder an&nbsp;den f\u00fcnf darauffolgenden Tagen typische Symptome, m\u00fcssen diese zu Hause&nbsp;bleiben, bis ein negatives Testergebnis durch eine anerkannte Testeinrichtung&nbsp;vorliegt.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/niedschule.de\/?attachment_id=562\" rel=\"attachment wp-att-562\">20210930_Hygieneverordnung_LM<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/niedschule.de\/?attachment_id=570\" rel=\"attachment wp-att-570\">Zusammenfassung Musterhygieneplan vom 01.10.2021<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr die Umsetzung des Infektionsschutz- und der Hygienema\u00dfnahmen in der&nbsp;Schule ist die Schulleitung verantwortlich. Im Infektionsfall mit Bezug zur&nbsp;Schule unterst\u00fctzt die Schulleitung das Gesundheitsamt. 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