{"id":670,"date":"2021-10-16T08:51:18","date_gmt":"2021-10-16T06:51:18","guid":{"rendered":"https:\/\/niedschule.de\/?p=670"},"modified":"2021-10-23T13:03:50","modified_gmt":"2021-10-23T11:03:50","slug":"teststrategie-lollitest","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/niedschule.de\/?p=670","title":{"rendered":"Teststrategie &#8222;Lollitest&#8220;"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Information \u00fcber die Durchf\u00fchrung von Lolli-Antigen-Schnelltests im Rahmen der<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Corona-Pandemie bei Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern an Grundschulen im Saarland<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,<\/p>\n\n\n\n<p>Testen ist essentieller Bestandteil einer umfassenden Pandemie-Bek\u00e4mpfungs-Strategie von Bund und Land. Als ein zus\u00e4tzlicher Baustein zum Infektionsschutz werden bereits seit Februar 2021 zweimal w\u00f6chentlich Tests in den Schulen durchgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ab 2. November 2021 werden die Testungen in unserer Schule in Form von Lolli-Antigen-Schnelltests stattfinden.<\/p>\n\n\n\n<p>Sofern Sie der Teilnahme Ihres Kindes am schulischen Testangebot zustimmen, kann Ihr Kind seine Testpflicht als Voraussetzung f\u00fcr die Teilnahme am Pr\u00e4senzunterricht (\u00a71 Abs. 3 der Verordnung zum Schulbetrieb und zum Betrieb sonstiger Bildungseinrichtungen sowie zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen w\u00e4hrend der Corona-Pandemie) auf diese Weise erf\u00fcllen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn sich das Testangebot an unserer Schule \u00e4ndern sollte, also eine andere Testmethode angewendet eingef\u00fchrt werden sollte, w\u00fcrden Sie hier\u00fcber rechtzeitig informiert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Testdurchf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Tests werden in der Regel an zwei Tagen in der Woche von den Kindern selbst unter Supervision von daf\u00fcr geschulten Testhelfer*innen im Klassenraum Ihres Kindes durchgef\u00fchrt. Dabei wird die vom Hersteller zur Verf\u00fcgung gestellte Gebrauchsanleitung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Testes selbstverst\u00e4ndlich beachtet. Die Tests finden in der Regel zweimal pro Woche, statt. Im Falle eines positiven Testergebnisses in der Klasse bzw. der Lern- oder Betreuungsgruppe kann die Frequenz auf eine t\u00e4gliche Testung an f\u00fcnf aufeinanderfolgenden Schultagen gesteigert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Ihr Kind erh\u00e4lt an seinem Platz im Unterrichtsraum einen Speichelsammler in Form eines Schw\u00e4mmchens (\u201eLolli\u201c), der in den Mund genommen werden muss, so dass der Speichel von selbst in den Schwamm einziehen kann. Der Speichelsammler wird dann vom Kind in die Testkassette, in der die Testreaktion stattfindet, eingeklickt. Das Ergebnis wird dann nach 10 Minuten abgelesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Anschlie\u00dfend waschen sich alle Kinder ihre H\u00e4nde gr\u00fcndlich oder desinfizieren sie mit einem geeigneten H\u00e4ndedesinfektionsmittel.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei dem aktuell eingesetzten Test handelt es sich um den Ultimed Covid- Antigen Speicheltest. Der eingesetzte Test ist vom Bundesinstitut f\u00fcr Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) f\u00fcr die professionelle Anwendung zugelassen. Die verwendeten Materialen erf\u00fcllen die Kriterien hinsichtlich der gesundheitlichen Unsch\u00e4dlichkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Entgegen der m\u00f6glichen Suggestion durch den Namen \u201eLolli-Test\u201c werden durch das Lutschen keine Geschmacksstoffe oder sonstige Stoffe an die Anwendenden abgegeben, sondern es wird vielmehr Bezug auf die Anwendung durch \u201ein den Mund nehmen und lutschen\u201c bei der Probenabnahme abgezielt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Testergebnis<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Testergebnis ist nach ca. 10 Minuten verf\u00fcgbar. Wenn der Test negativ ist, kann Ihr Kind weiter am Unterricht teilnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist der Test positiv, besteht bei Ihrem Kind der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus. Sie werden dann von der Schule dar\u00fcber informiert. Ihr Kind muss dann von der Schule abgeholt werden, da es zun\u00e4chst nicht mehr am Unterricht teilnehmen bzw. die Schule besuchen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Parallel dazu m\u00fcssen wir als Schule nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (\u00a76 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. t und \u00a7 8 Abs. 1 Nr. 7 IfSG) das Gesundheitsamt \u00fcber den positiven Test des Kindes informieren. Dabei m\u00fcssen wir dem Gesundheitsamt einige Informationen, z.B. Ihren Namen, den Namen und die Klasse Ihres Kindes, Ihre Adresse und Telefonnummer, Datum der Testung geben, damit sich das Gesundheitsamt mit Ihnen in Verbindung setzen kann. Ihr Kind sollte sich, bis das Gesundheitsamt sich bei Ihnen meldet, in h\u00e4usliche Isolation begeben (d.h. es sollte zuhause bleiben und keine Kontakte nach au\u00dfen bzw. mit weiteren Personen haben). Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten Sie dann vom Gesundheitsamt. Sollte das Gesundheitsamt eine Quarant\u00e4ne anordnen und m\u00fcssen Sie deswegen Ihr Kind zu Hause betreuen, k\u00f6nnen Sie gegebenenfalls einen Anspruch auf Kinderkrankengeld (unbezahlte Freistellung gem. \u00a745 Abs. 2a SGB V) oder gem\u00e4\u00df \u00a7 56 Abs. 1 a IfSG geltend machen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Testpflicht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df der \u00a7 1 Abs. 3 und 4 der \u201eVerordnung zum Schulbetrieb und zum Betrieb sonstiger Bildungseinrichtungen sowie zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen w\u00e4hrend der Corona-Pandemie (<a href=\"https:\/\/www.saarland.de\/DE\/portale\/corona\/service\/rechtsverordnungmassnahmen\/rechtsverordnung-massnahmen_node.html\">https:\/\/www.saarland.de\/DE\/portale\/corona\/service\/rechtsverordnungmassnahmen\/rechtsverordnung-massnahmen_node.html<\/a>) k\u00f6nnen am Pr\u00e4senzunterricht und am Betreuungsangebot nur die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler teilnehmen, die ihre Testpflicht erf\u00fcllen. Die Testpflicht kann durch die Teilnahme an den zweimal w\u00f6chentlich in der Schule angebotenen Testungen erf\u00fcllt werden. Die Testpflicht kann au\u00dferdem auch erf\u00fcllt werden, indem an den beiden Tagen, an denen der Test in der Schule stattfindet, ein anderer Nachweis dar\u00fcber vorgelegt wird, dass ihr Kind nicht mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert ist. G\u00fcltig sind Testzertifikate, die einen an einer privaten oder im Auftrag des Saarlandes betriebenen Teststelle (z.B. private Teststelle, Testzentrum oder Apotheke) mit negativem Ergebnis durchgef\u00fchrten SARS-CoV-2 PoC-Antigen-Test oder Selbsttest bescheinigen. Ein solcher anderweitiger Nachweis ist dann zu akzeptieren, wenn er auf einer Testung beruht, die am Vortag der an der Schule angebotenen Testung oder am gleichen Tag durchgef\u00fchrt wurde. Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung einer privaten Teststelle nicht akzeptiert wird, wenn sie im famili\u00e4ren Kontext und nicht im Zusammenhang mit der Betreibereigenschaft oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung ausgestellt wurde. Vollst\u00e4ndig geimpfte oder genesene Personen (\u00a7 3 Nr. 3 bzw. Nr. 5 der COVID-19-Schutzma\u00dfnahmen-Ausnahmenverordnung) sind von der Testpflicht ausgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die M\u00f6glichkeit zur Teilnahme an den schulischen Tests besteht nur f\u00fcr Personen ohne Symptome, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hinweisen. Personen mit<\/p>\n\n\n\n<p>entsprechenden Symptomen d\u00fcrfen die Schule nicht betreten (s. Musterhygieneplan).<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Sie mit der Teilnahme Ihres Kindes an den Testungen in der Schule nicht einverstanden sind, k\u00f6nnen Sie Ihr Kind schriftlich und formlos vom Pr\u00e4senzunterricht abmelden.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Ausnahme stellt es dar, wenn Ihr Kind &#8211; meist aus medizinischen Gr\u00fcnden &#8211; nicht an der Testung teilnehmen kann und dies durch ein Attest des behandelnden Arztes\/der \u00c4rztin bescheinigt wird. In dem Fall gilt das Betretungsverbot nicht. Ihr Kind darf in die Schule kommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ihr Kind ist auch im Falle der Abmeldung vom Pr\u00e4senzunterricht bzw. bei einem Zutrittsverbot zur Schule weiterhin schulpflichtig. Ihr Kind muss dann am \u201eLernen von zu Hause\u201c teilnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung und Datenschutzerkl\u00e4rung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sofern Sie in den vergangenen Monaten bereits Ihr Einverst\u00e4ndnis zur Teilnahme Ihres Kindes an dem schulischen Testangebot erkl\u00e4rt haben, so besteht dies auch weiterhin fort. Sie m\u00fcssen das beiliegende Formular nicht erneut ausf\u00fcllen. Aufgrund der Freiwilligkeit dieser Erkl\u00e4rung, steht es Ihnen selbstverst\u00e4ndlich nach wie vor frei, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Sofern Sie bislang noch keine Erkl\u00e4rung abgegeben haben und mit der Teilnahme Ihres Kindes an den beschriebenen Testungen einverstanden sein, geben Sie bitte das Formular zur Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung ausgef\u00fcllt und unterschriebenen in der Schule ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Die beigef\u00fcgte Datenschutzerkl\u00e4rung erhalten Sie zu Ihrer Information. Wir weisen ausdr\u00fccklich darauf hin, dass die Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung, auch sofern sie bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt abgegeben wurde, bis zum 31.12.2024 aufbewahrt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Ihr Kind Ihrerseits zwar an den Tests teilnehmen soll, es sich jedoch weigert, den Testtupfer zu lutschen, wird in dieser Situation selbstverst\u00e4ndlich kein Zwang ausge\u00fcbt! Sie werden umgehend informiert und gebeten, Ihr Kind von der Schule abzuholen.<\/p>\n\n\n\n<p>Vielen Dank und herzliche Gr\u00fc\u00dfe<\/p>\n\n\n\n<p>i.A. Stephanie Hilt, Schulleiterin<\/p>\n\n\n\n<div data-wp-interactive=\"core\/file\" class=\"wp-block-file\"><object data-wp-bind--hidden=\"!state.hasPdfPreview\" hidden class=\"wp-block-file__embed\" data=\"https:\/\/niedschule.de\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/Elternschreiben-Ministerium-Lolli-Tests.pdf\" type=\"application\/pdf\" style=\"width:100%;height:600px\" aria-label=\"Einbettung von Einbettung von Elternschreiben Ministerium Lolli-Tests..\"><\/object><a href=\"https:\/\/niedschule.de\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/Elternschreiben-Ministerium-Lolli-Tests.pdf\">Elternschreiben Ministerium Lolli-Tests<\/a><a href=\"https:\/\/niedschule.de\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/Elternschreiben-Ministerium-Lolli-Tests.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download><\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Information \u00fcber die Durchf\u00fchrung von Lolli-Antigen-Schnelltests im Rahmen der Corona-Pandemie bei Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern an Grundschulen im Saarland Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Testen ist essentieller Bestandteil einer umfassenden Pandemie-Bek\u00e4mpfungs-Strategie von Bund und Land. 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