{"id":785,"date":"2021-12-13T17:43:28","date_gmt":"2021-12-13T15:43:28","guid":{"rendered":"https:\/\/niedschule.de\/?p=785"},"modified":"2021-12-13T17:43:29","modified_gmt":"2021-12-13T15:43:29","slug":"anpassung-der-corona-verordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/niedschule.de\/?p=785","title":{"rendered":"Anpassung der Corona-Verordnung"},"content":{"rendered":"\n<p>&nbsp;Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>aufgrund des aktuellen sehr hohen Infektionsgeschehens sowie der Belegungs- und Hospitalisierungsraten in den saarl\u00e4ndischen Krankenh\u00e4usern, die st\u00e4ndig ansteigt, und, um den Schutz der Bev\u00f6lkerung vor einer weiteren Ausbreitung der Corona-Infektion und deren strikte Eind\u00e4mmung zu gew\u00e4hrleisten, hat die saarl\u00e4ndische Landesregierung die Corona-Verordnung zum 11.12.2021 angepasst. F\u00fcr viele Bereiche werden jetzt striktere Ma\u00dfnahmen angeordnet.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Gleichzeitig wurden auch Erleichterungen eingef\u00fchrt, indem Personen mit Corona-Auffrischungsimpfung (Booster) der f\u00fcr den Nachweis von 2G-plus erforderliche tagesaktuelle Test-Nachweis erlassen wird. Das hei\u00dft, als Nachweis von 2G-plus gen\u00fcgt der Nachweis \u00fcber die Booster-Impfung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Regelung f\u00fcr den gesamtgesellschaftlichen Bereich wird auch bei den zweimal w\u00f6chentlich stattfindenden Testungen in der Schule ber\u00fccksichtigt. Sofern Ihr Kind bereits \u00fcber den vollst\u00e4ndigen Impfschutz verf\u00fcgt sowie zus\u00e4tzlich die Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten hat, kann es bei entsprechendem Nachweis von den zweimal w\u00f6chentlichen Testungen in der Schule ausgenommen werden. Eine freiwillige Teilnahme am schulischen Angebot ist selbstverst\u00e4ndlich weiterhin m\u00f6glich.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Wie Sie wissen, verlieren die Dauerbescheinigungen, mit denen minderj\u00e4hrige Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler im au\u00dferschulischen Bereich nachweisen konnten, dass sie an den regelm\u00e4\u00dfigen Testungen in der Schule teilnehmen oder einen entsprechenden anderweitigen Nachweis vorlegen, und die auch als Nachweis f\u00fcr 2G und \u201e2G-plus gilt, ab 23.12.2021 ihre G\u00fcltigkeit. Neue Bescheinigungen f\u00fcr minderj\u00e4hrige Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler werden erst ab 4.1.2022 gelten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df der neuen Corona-Verordnung, die am 11.12.2021 in Kraft treten wird, k\u00f6nnen die minderj\u00e4hrigen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler statt der Dauerbescheinigung ab 11.12.2021 auch ein Testzertifikat, zum Beispiel aus einem Testzentrum und auch einen vor Ort durchgef\u00fchrten Test \u2013 soweit das Angebot besteht, als Nachweis f\u00fcr 2G- und 2G-plus nutzen. Dies ist von besonderer Bedeutung f\u00fcr die Zeit der Weihnachtsferien.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Um den Wiederbeginn der Schule nach den Weihnachtsferien abzusichern, haben alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler von ihrer Schule jeweils sechs Testkits erhalten, die in den Ferien als Selbsttests eingesetzt werden k\u00f6nnen. Der letzte Test sollte m\u00f6glichst am letzten Tag vor Schulbeginn (3.1.2022) stattfinden. Eine kurze Anleitung, wie ein solcher Test durchgef\u00fchrt wird, ist den Testkits beigef\u00fcgt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wir bitten Sie, Ihr Kind beim Testen zu unterst\u00fctzen, zum Beispiel indem Sie es rechtzeitig daran erinnern oder auch indem Sie ihm beim Testen helfen, wenn es das noch nicht eigenst\u00e4ndig kann.&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bitte f\u00fcllen Sie das Formular zur Selbsterkl\u00e4rung eines negativen Testergebnisses, das Sie ebenfalls von der Schule erhalten haben, aus und geben Sie es Ihrem Kind am ersten Schultag mit in die Schule.&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Alternativ kann nat\u00fcrlich auch ein Testzertifikat einer Teststelle oder eines Testzentrums vorgelegt werden, das bei Schulbeginn aber ebenfalls nicht \u00e4lter als 24 Stunden sein darf.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sollte das Testergebnis positiv ausfallen, informieren Sie bitte umgehend Ihre Arztpraxis. Dort wird dann alles Weitere veranlasst werden. Ihr Kind darf in dem Fall die Schule zun\u00e4chst nicht besuchen. Bitte informieren Sie auch die Schule, dass Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann.&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, wir sind auf Ihre Unterst\u00fctzung angewiesen, um auch in der Corona-Zeit einen m\u00f6glichst sicheren Start ins neue Jahr zu gestalten, daher hoffen wir auf Ihr Verst\u00e4ndnis und Ihre Mithilfe bei dieser wichtigen Ma\u00dfnahme zum Infektionsschutz in der Schule \u2013 auch wenn im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Schulpflicht und des Schulbesuchs die Vorlage der Selbsterkl\u00e4rung oder des Testzertifikats keine Voraussetzung f\u00fcr die Teilnahme am Unterrichts- und Betreuungsbetrieb am ersten Schultag ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Falls Sie die Testkits nicht nutzen m\u00f6chten, weil sie das Angebot eines Testzentrums wahrnehmen, k\u00f6nnen Sie die Tests selbstverst\u00e4ndlich an die Schule zur\u00fcckgeben.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"https:\/\/niedschule.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Formular-Selbstauskunft.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Formular-Selbstauskunft<\/a><a href=\"https:\/\/niedschule.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Formular-Selbstauskunft.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp;Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,&nbsp; aufgrund des aktuellen sehr hohen Infektionsgeschehens sowie der Belegungs- und Hospitalisierungsraten in den saarl\u00e4ndischen Krankenh\u00e4usern, die st\u00e4ndig ansteigt, und, um den Schutz der Bev\u00f6lkerung vor einer weiteren Ausbreitung der Corona-Infektion und deren strikte Eind\u00e4mmung zu gew\u00e4hrleisten, hat die saarl\u00e4ndische Landesregierung die Corona-Verordnung zum 11.12.2021 angepasst. 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