Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte! 

Hier die wichtigsten Informationen bezüglich der Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die die Schulen betreffen: 

1. Die verbindliche zweimal wöchentliche Testpflicht für alle an der Schule tätigen Personen gilt jetzt auch für Geimpfte und Genesene. Die tägliche Testpflicht für Ungeimpfte im Rahmen von 3G am Arbeitsplatz bleibt weiterhin bestehen. 

2. Die derzeit ausgestellten sogenannten „Dauerbescheinigungen“ für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht vom Präsenzunterricht abgemeldet sind und an den schulischen Testungen teilnehmen, laufen zum 22.12.2021 aus. Neue Bescheinigungen gibt es nach den Ferien am 03.01.2022. An Schülerinnen und Schüler (noch nicht volljährig), die vollständig geimpft oder genesen sind, kann die Dauerbescheinigung ab sofort ausgegeben werden. In diesem Fall melden Sie sich bitte im Sekretariat mit dem Datum des positiven PCR-Testes und dem Genesenennachweis oder dem Impfnachweis, damit die Bescheinigung ausgestellt werden kann. 

3. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Schulgebäude, auch während des Unterrichts, bleibt weiterhin bestehen. Kommt eine Person dieser Verpflichtung nicht nach, so darf sie das Schulgelände nicht betreten. 

4. Schulfremden Personen ist die Beteiligung oder die Teilnahme an einer schulischen Veranstaltung im Innenbereich nur erlaubt, wenn sie einen 2G-plus-Nachweis vorlegen. Dies gilt nicht, wenn sich nur kurzfristig und ohne Kontakt in der Schule oder auf dem Schulgelände aufgehalten wird. 

5. Bei Elterngesprächen, Elternabenden und anderen notwendigen Zusammenkünften gilt weiterhin die 3G-Regelung.