Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
aufgrund des aktuellen sehr hohen Infektionsgeschehens sowie der Belegungs- und Hospitalisierungsraten in den saarländischen Krankenhäusern, die ständig ansteigt, und, um den Schutz der Bevölkerung vor einer weiteren Ausbreitung der Corona-Infektion und deren strikte Eindämmung zu gewährleisten, hat die saarländische Landesregierung die Corona-Verordnung zum 11.12.2021 angepasst. Für viele Bereiche werden jetzt striktere Maßnahmen angeordnet.
Gleichzeitig wurden auch Erleichterungen eingeführt, indem Personen mit Corona-Auffrischungsimpfung (Booster) der für den Nachweis von 2G-plus erforderliche tagesaktuelle Test-Nachweis erlassen wird. Das heißt, als Nachweis von 2G-plus genügt der Nachweis über die Booster-Impfung.
Diese Regelung für den gesamtgesellschaftlichen Bereich wird auch bei den zweimal wöchentlich stattfindenden Testungen in der Schule berücksichtigt. Sofern Ihr Kind bereits über den vollständigen Impfschutz verfügt sowie zusätzlich die Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten hat, kann es bei entsprechendem Nachweis von den zweimal wöchentlichen Testungen in der Schule ausgenommen werden. Eine freiwillige Teilnahme am schulischen Angebot ist selbstverständlich weiterhin möglich.
Wie Sie wissen, verlieren die Dauerbescheinigungen, mit denen minderjährige Schülerinnen und Schüler im außerschulischen Bereich nachweisen konnten, dass sie an den regelmäßigen Testungen in der Schule teilnehmen oder einen entsprechenden anderweitigen Nachweis vorlegen, und die auch als Nachweis für 2G und „2G-plus gilt, ab 23.12.2021 ihre Gültigkeit. Neue Bescheinigungen für minderjährige Schülerinnen und Schüler werden erst ab 4.1.2022 gelten.
Gemäß der neuen Corona-Verordnung, die am 11.12.2021 in Kraft treten wird, können die minderjährigen Schülerinnen und Schüler statt der Dauerbescheinigung ab 11.12.2021 auch ein Testzertifikat, zum Beispiel aus einem Testzentrum und auch einen vor Ort durchgeführten Test – soweit das Angebot besteht, als Nachweis für 2G- und 2G-plus nutzen. Dies ist von besonderer Bedeutung für die Zeit der Weihnachtsferien.
Um den Wiederbeginn der Schule nach den Weihnachtsferien abzusichern, haben alle Schülerinnen und Schüler von ihrer Schule jeweils sechs Testkits erhalten, die in den Ferien als Selbsttests eingesetzt werden können. Der letzte Test sollte möglichst am letzten Tag vor Schulbeginn (3.1.2022) stattfinden. Eine kurze Anleitung, wie ein solcher Test durchgeführt wird, ist den Testkits beigefügt.
Wir bitten Sie, Ihr Kind beim Testen zu unterstützen, zum Beispiel indem Sie es rechtzeitig daran erinnern oder auch indem Sie ihm beim Testen helfen, wenn es das noch nicht eigenständig kann.
Bitte füllen Sie das Formular zur Selbsterklärung eines negativen Testergebnisses, das Sie ebenfalls von der Schule erhalten haben, aus und geben Sie es Ihrem Kind am ersten Schultag mit in die Schule.
Alternativ kann natürlich auch ein Testzertifikat einer Teststelle oder eines Testzentrums vorgelegt werden, das bei Schulbeginn aber ebenfalls nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Sollte das Testergebnis positiv ausfallen, informieren Sie bitte umgehend Ihre Arztpraxis. Dort wird dann alles Weitere veranlasst werden. Ihr Kind darf in dem Fall die Schule zunächst nicht besuchen. Bitte informieren Sie auch die Schule, dass Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann.
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, wir sind auf Ihre Unterstützung angewiesen, um auch in der Corona-Zeit einen möglichst sicheren Start ins neue Jahr zu gestalten, daher hoffen wir auf Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei dieser wichtigen Maßnahme zum Infektionsschutz in der Schule – auch wenn im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Schulpflicht und des Schulbesuchs die Vorlage der Selbsterklärung oder des Testzertifikats keine Voraussetzung für die Teilnahme am Unterrichts- und Betreuungsbetrieb am ersten Schultag ist.
Falls Sie die Testkits nicht nutzen möchten, weil sie das Angebot eines Testzentrums wahrnehmen, können Sie die Tests selbstverständlich an die Schule zurückgeben.