Elternbrief zur Leistungsbewertung

Liebe Eltern der Niedschule, 

die ersten Tage der Schulöffnung sind spannend und tatsächlich auch entspannend. 

Ein herzliches Dankeschön an alle Kolleginnen, an Frau Feld von der FGTS, an unseren Hausmeister Herrn Offholz, an die Reinigungskräfte Frau Leinen und Frau Ohlig-Schramm und Herrn Schellenbach von der Gemeinde. In guter Zusammenarbeit haben wir alle Aspekte des neuen Hygieneplans umsetzen können. 

Ein großes Kompliment an alle Kinder des vierten Schuljahres und an ihre Eltern, die sie gut vorbereitet haben. 

Wie geht es nun weiter? 

Wir haben zwei Gruppen in der Notbetreuung, die jeden Tag von 8.00 Uhr bis 16 Uhr in den Räumen des FGTS betreut werden können. 

Wir haben vier vierte Klassengruppen, die jeden Morgen im Zeitraum von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr unterrichtet werden. 

Die Jahrgänge 1 bis 3 werden weiterhin zu Hause arbeiten. Es wurde ein Schulbesuch in Aussicht gestellt, aber noch keineswegs geplant. Die Lehrerinnen der Klassen 1 bis 3 sind sehr darum bemüht, mit den Kindern in Kontakt zu treten. In Absprache können Materialien und bearbeitete Arbeitsblätter in der Schule abgeholt, bzw. zur Korrektur gebracht werden. 

Bitte sprechen Sie uns wirklich an, wenn Ihr Kind Schwierigkeiten hat! 

Ganz wichtig: Es darf und es wird Ihrem Kind nicht zum Nachteil ausgelegt, wenn es nicht mit allen Aufgaben zurecht kommt. Wir freuen uns, wenn wir helfen können. 

Leistungsbewertung 

Im Rundschreiben des Ministeriums vom 30.04.2020 wird die Vorgehensweise der Bewertung festgelegt. 

Klassenstufe 4 mit Unterricht in der Schule: 

In den ersten beiden Wochen erfolgen keine Leistungsnachweise. Natürlich werden die Kolleginnen sich eine Übersicht über den Leistungsstand ihrer Gruppen verschaffen. Dies wird jedoch nicht in Form einer Arbeit geschehen. 

Im zweiten Schulhalbjahr ist demnach in den Fächern Mathematik und Deutsch je maximal ein Großer Leistungsnachweise und ein Kleiner Leistungsnachweis erforderlich. 

Außerdem wird die Mitarbeitsnote in die Zeugnisnote miteinbezogen. 

Weitere individuelle Kleine Leistungsnachweise können zur Verbesserung der Zeugnisnote erbracht werden. 

Zitat aus dem Rundschreiben vom 30.04.20: „Bei der Bildung der Jahreszeugnisnoten werden neben den Noten des ersten Halbjahres alle Leistungsnachweise berücksichtigt, die während des Präsenzunterrichts in der Schule im zweiten Halbjahr bis zum 13. März und ab dem 04. Mai erbracht wurden. Dabei sollen die Leistungen des ersten und zweiten Halbjahres im Sinne einer individuellen pädagogischen Gesamtbetrachtung angemessen in die Jahreszeugnisnoten einfließen.“ 

Klassenstufe 1 und 3 

In diesen Klassenstufen müssen keine weiteren Große Leistungsnachweise mehr erbracht werden. Sollte der Unterricht zu einem Zeitpunkt wieder aufgenommen werden, „sind Kleine Leistungsnachweise in individuellen Fällen auf freiwilliger Basis möglich. Diese sollen nur bei einer Verbesserung der Jahreszeugnisnote berücksichtigt werden.“ 

Die erbrachten Leistungen im ersten Schuljahr und bis zum 13. März 2020 im zweiten Halbjahr reichen aus, um eine Jahreszeugnisnote zu bilden. 

„Dabei sollen die Leistungen des ersten und zweiten Halbjahres im Rahmen einer individuellen pädagogischen Gesamtbetrachtung angemessen in die Jahreszeugnisnoten einfließen.“ 

Kurzum: 

Ihrem Kind darf aufgrund der fehlenden Unterrichtszeit kein Nachteil entstehen. Sollte am Ende dieses Schuljahres Unterrichtsinhalte fehlen, sollen diese in einem angemessenen Zeitraum im nächsten Schuljahr bearbeitet werden. 

Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns an oder besuchen Sie unsere neu gestaltete Homepage unter www.niedschule.de. 

 

Herzliche Grüße 

i.V. Tanja Stein-Balle 

Arbeitsblatt2