23.04.2021 – Infos zur Testpflicht an Grundschulen

    • Ab nächter Woche gilt für alle Personen in den Grundschulen die Testpflicht, also auch für unsere Schülerinnen und Schüler. 
    • Die Testpflicht ist durch die Teilnahme an den bei uns stattfindenden Tests (montags und donnerstags) erfüllt. 
    • Die Tests für die Kinder werden weiterhin durch die Praxis Dr. Paul, Siersburg durchgeführt. Es erfolgt allerdings eine Umstellung von den Rachenabstrichen auf den Abstrich im vorderen Nasenbereich (sog. „Popeltest“). Wir dürfen die Tests mit den Rachenabstrichen aufbrauchen, es werden aber nur noch die „Popeltests“ an die Schulen nachgeliefert. 
    • Sie erhalten eine Einverständniserklärung und eine Datenschutzinformation. Die Datenschutzinformation behalten Sie, die Einverständniserklärung geben Sie Ihrem Kind bitte ausgefüllt am Montag wieder mit in die Schule oder ins pädagogische Angebot. Sie können Sie mir auch über den Schoolfox zukommen lassen. 
    • Eltern, die Ihre Einverständniserklärung bereits im Zuge der freiwilligen Testung abgegeben haben, brauchen keine neue Einverständniserklärung auszufüllen. 
    • Sollten Sie nicht in den Test einwilligen, müssen Sie Ihr Kind schriftlich (formlos) vom Präsenzunterricht abmelden. Die Schulpflicht besteht weiterhin, Ihr Kind ist dann im „Lernen von zuhause“. Die Klassenlehrerinnen werden Sie informieren, wie der Materialaustausch dann stattfinden wird. 
    • Sie können auch einen gleichwertigen, anerkannten Test einer Teststelle vom Vortag (also bei uns Sonntag und Mittwoch) dem Kind mitgeben, dann ist die Testpflicht auch erfüllt. Die Schule darf allerdings keine Tests anerkennen, die durch einen „familiären Kontakt“ zu einer privaten Teststelle ausgefüllt worden sind. 
    • Kinder und Erwachsene, die sich nicht testen lassen und auch keine Befreiung vom Arzt aufweisen können, dürfen das Schulgelände nicht betreten. Dies gilt für alle Bereiche: Präsenzunterricht, Pädagogisches Angebot am Vormittag, Angebot am Nachmittag (FGTS) und für die Ferienbetreuung! 
    • Wie gehabt sind die Testungen in der Schule nur ohne Symptome möglich, zeigt Ihr Kind Krankheitssymptome, muss es zu Hause bleiben! 
    • Hat Ihr Kind keinen Testnachweis und darf auch nicht in der Schule getestet werden, darf es nicht in die Schule gehen oder muss unverzüglich wieder abgeholt werden. Auch wenn Ihr Kind sich bei vorliegender Einverständniserklärung weigert, den Test durchführen zu lassen, muss es abgeholt werden! 
    • Leistungsnachweise (Klassenarbeiten) sind in der Schule abzuleisten! Kinder, die sich aufgrund der Ablehnung des Tests im „Lernen von zuhause“ befinden, müssen für die Leistungsnachweise in die Schule kommen, diese in einem separaten Raum abliefern und dann anschließend direkt wieder nach Hause gehen bzw. abgeholt werden. 
    • Wird ein Kind positiv getestet, informiere ich Sie als Erziehungsberechtigte und das Kind muss unverzüglich abgeholt werden. Das Kind sollte dann solange zu Hause bleiben (Kontakt möglichst nur zu den Eltern), bis das Gesundheitsamt sich mit Ihnen in Verbindung gesetzt hat und Sie über die weitere Vorgehensweise informiert! Die Schule informiert das Gesundheitsamt über das Vorliegen einen positiven Testergebnisses und gibt Ihre Kontaktdaten an das Gesundheitsamt weiter. Die Vorgaben des Gesundheitsamtes sind dann für alle Beteiligten verpflichtend! 
    • Die Vorgaben des Musterhygieneplans bezüglich Maskenpflicht, Lüften, Abstandsregel und Händewaschen bzw. Handdesinfektion bleiben bestehen.

 

Informationen und Formulare