Zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus wurden wurde durch die Bundesregierung eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes mit der Corona „Notbremse“ beschlossen.
Diese hat auch Konsequenzen für den Schulbetrieb.
Anbei die Beschreibung der Prozessumsetzung der Schulschließungen bzw. Schulöffnungen.