Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Ihr Kind wurde auf Ihren Wunsch von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit, weil es selbst oder eine Person, mit der es im selben Haushalt lebt, ein erhöhtes Risiko hat, bei einer Infektion mit dem Corona-Virus schwer zu erkranken. Dazu hatten Sie ein entsprechendes Attest eines Arztes vorgelegt, mit dem das erhöhte Risiko Ihres Kindes bzw. der Person im selben Haushalt bescheinigt wurde.
Insbesondere in den letzten Wochen hat sich die pandemische Lage erfreulicherweise deutlich verbessert. Immer mehr Personen sind vollständig geimpft oder genesen und haben demzufolge einen entsprechenden Schutz vor einem schweren Erkrankungsverlauf. Da dies für das Ausstellen einer ärztlichen Bescheinigung wichtig ist, müssen Sie der Schule ein aktuelles ärztliches Attest vorlegen, damit Ihr Kind weiterhin vom Besuch des Unterrichts in der Schule befreit werden kann, weil das Risiko einer schweren Erkrankung weiterhin besteht.
Dieses neue Attest gilt dann für maximal zwei Monate und muss regelmäßig erneuert werden. Den Ärzten sind die Atteste in der benötigten neuen Version bekannt.
Wenn ihr Kind vom Unterrichtsbesuch in der Schule befreit wird, wird es in die häusliche Unterrichtung einbezogen und muss seine Schulpflicht auf diese Weise erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass die Befreiung vom Unterricht in der Schule für die abzulegenden schriftlichen und mündlichen Prüfungen wie bisher nicht gilt. Dafür wird Ihr Kind in die Schule kommen müssen, wobei dann noch strengere Hygieneregeln und Maßnahme zum Infektionsschutz gelten werden.