Neuregelung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!

Wie bereits in der Presse verkündet, gilt ab heute eine Neuregelung zum Tragen der Maske in der Schule. Hier die wichtigsten Punkte:

1. Für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Personal besteht im Schul- bzw. Betreuungsbetrieb keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht im Klassen- und Unterrichtsraum. Das gilt auch im Sportunterricht und im Betreuungsraum.

2. Im Freien, auf dem Schulhof oder dem Schulgelände besteht weiterhin keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske. Gleiches gilt in sonstigen Außenbereichen, z.B. bei Wanderungen, Exkursionen oder anderen außerschulischen Lernorten.

3. Musizieren und Singen ist ohne Maske sowohl im Innen- als auch im Außenbereich erlaubt. Es soll auf einen möglichst großen Abstand und eine gute Durchlüftung geachtet werden.

4. Im Schulgebäude, z.B. vom Betreten des Schulgebäudes bis zum Klassen- oder Betreuungsraum sowie generell in den Fluren, Gängen, Treppenhäusern, im Sanitärbereich, in der Mensa, im Verwaltungsbereich und im Lehrerzimmer gilt eine grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

5. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt für schulfremde Personen grundsätzlich im gesamten Schulgebäude.

6. Im Übrigen gelten die Regelungen des Musterhygieneplans vom 28.06.2021!

Mit freundlichen Grüßen

Stephanie Hilt

Rundschreiben zur Aufhebung der Maskenpflicht