Falls in einer Klasse ein Corona-Fall auftritt, sollen möglichst nur die Personen in Quarantäne geschickt werden, die im Nahfeld der entsprechenden Person sich aufgehalten haben (z.B. direkte Tischnachbarn oder entsprechender Gruppentisch). Die Voraussetzungen dafür sind, dass die Masken konsequent (laut Musterhygieneplan) getragen werden, zweimal die Woche getestet wird, regelmäßig gelüftet wird und in der Klasse eine feste Sitzordnung besteht, so dass die Kontaktnachverfolgung möglich ist. Dies gilt ebenso für die FGTS. Vollständig geimpfte Personen und genesene Personen mit gültigem Nachweis werden nicht in die Quarantäneanordnung einbezogen!
Personen, die als enge Kontaktpersonen gelten, aber keine Symptome zeigen und in Quarantäne müssen, haben die Möglichkeit, sich über das Gesundheitsamt frühestens nach 5 Tagen „freitesten“ zu lassen. Die Information, dass in diesem Fall die Quarantäne beendet ist, wird den entsprechenden Personen vom Gesundheitsamt bzw. Ordnungsamt (schriftlich) mitgeteilt. Die Quarantäne ist dann beendet.
Die Vorgaben des gültigen Musterhygieneplans müssen weiterhin eingehalten werden (AHA-Regel, Jahrgangsstufen, 3G-Regel bei Elternabenden…). Die Maskenpflicht wurde bis zum 02.10.2021 verlängert!
Schulfahrten und Ausflüge sind möglich, müssen aber von allen Beteiligten (Schulleitung, durchführende Lehrpersonen, Eltern) befürwortet werden. Es gilt immer, dass die Corona-Verordnungen eingehalten werden müssen!