„Es geht oft schneller als man denkt“ – Dieser Satz mag Ihnen in den Sinn kommen, wenn Sie an die Entwicklung Ihres Kindes denken. Nun kommt es schon im nächsten Jahr in die Schule!
Denn alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli 2016 geboren sind, werden mit Beginn des kommenden Schuljahres schulpflichtig, ebenso Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt waren. Kinder, die nach dem 01. Juli 2016 geboren wurden, können auf Antrag eingeschult werden („Kann-Kinder“).
Ich möchte Ihnen an diesem Elternabend kurz unsere Grundschule vorstellen, Ihnen Informationen zur Anmeldung und die notwendigen Unterlagen geben und selbstverständlich für Fragen zur Verfügung stehen.
Darum lade ich Sie ganz herzlich ein zu einem
Elternabend:
Donnerstag, 04.11.2021, 19:00 Uhr
im Musiksaal der Schule oder in der Grenzlandhalle
Die Anmeldung Ihres Kindes an der Schule erfolgt am Freitag, 05.11.2020 in der GS Niedschule Hemmersdorf. Einige Kinder werden an diesem Freitag in der Schule nochmal vorgestellt. Diese Information erhalten Sie spätestens am Elternabend (z.B. wenn wir die Kinder im Kindergarten noch zu wenig gesehen haben, Kinder aus anderen Kindergärten, die wir noch gar nicht kennen…). Die Vorstellung Ihrer Kinder beginnt ab 14 Uhr. Sie erhalten noch eine genaue Uhrzeit. Während die Kinder mit meinen Kolleginnen arbeiten, können Sie in meinem Büro Ihr Kind anmelden. Alle übrigen Eltern können Ihr Kind an diesem Freitag ab 7.30 Uhr im Büro der Grundschule anmelden und die Unterlagen bei mir abgeben.
Auch an diesem Tag haben Sie die Möglichkeit, alle noch anstehenden Fragen zu besprechen.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung am 05.11.2021 den ausgefüllten Schüleranmeldeschein (erhalten Sie am Elternabend) und die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mit.
Sollten Sie aus einem wichtigen Grund den Anmeldetermin nicht wahrnehmen können, geben Sie bitte am Elternabend Bescheid oder setzen sich telefonisch mit mir in Verbindung (06833/235). Ebenso bitte ich um Rückmeldung, falls Sie sich nicht sicher sind, ob Hemmersdorf die für Sie zuständige Grundschule ist. Ihr Kind muss bei uns angemeldet werden, wenn Ihr Wohnsitz zur Zeit der Anmeldung in unserem Einzugsbereich liegt. Dies gilt auch, wenn ein Umzug geplant ist.
Ich freue mich auf Ihren Besuch und wünsche uns einen informativen Abend!
Bitte denken Sie an beiden Terminen an die Mund-Nasen-Maske! Da die 3G-Regel auch am Elternabend gilt, benötigen Sie einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis. Es reicht aus, wenn ein Elternteil zur Anmeldung kommt und den Anmeldeschein von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben mitbringt!
Stephanie Hilt, Schulleiterin