Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!
Nach Informationen des Gesundheitsamtes Saarlouis gilt im Falle eines positven Testes in der Schule folgende, neue Vorgehensweise:
1. Wird ein Kind positiv in der Schule getestet („Infektionsverdachtsfall“), wird es vom Rest der Klasse isoliert, Sie als Erziehungsberechtigte direkt informiert und das Kind muss nach Hause. Es erfolgt noch keine Meldung an das Gesundheitsamt. Sie als Eltern sorgen dafür, dass zeitnah ein PCR-Test durchgeführt wird, der entweder beim Haus- oder Kinderarzt oder in einem Landestestzentrum durchgeführt werden muss. Die PCR-Testung in einem Testzentrum muss online gebucht werden. Die Zugangsdaten erhalten Sie dann von der Schule. Bitte geben Sie der Schule direkt Bescheid, wenn Sie das Ergebnis des PCR-Testes haben! Ist der Test negativ, dann das Kind wieder zur Schule, ist er positiv, wird das Gesundheitsamt benachrichtigt.
2. Für Schüler*innen innerhalb der betroffenen Klasse oder Lerngruppe, sowie für deren Lehrkräfte und das weitere pädagogische Personal (Kontaktpersonen) besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Absonderung. Für diese Personen gilt ab dem Tag des Bekanntwerdens des Infektionsverdachtfalles unverzüglich die Verpflichtung zum Tragen einer zugelassenen Maske. Ab dem folgenden Tag müssen diese Personen sich an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen testen. Die Testungen erfolgen in der Schule, über das Wochenende geben wir den Kindern dann „Popel“-Tests mit, dies Sie zu Hause durchführen können. Die Testpflicht gilt nicht für geimpfte und genesene Personen.
3. Alle betroffenen Personen der Klasse oder Lerngruppe erhalten ein „Infoschreiben Corona-Verdachtsfall“ von der Schule.
4. Falls die Kontaktpersonen im Zeitraum der fünftägigen Testpflicht oder an den fünf darauffolgenden Tage typische Symptome entwickeln, müssen diese zu Hause bleiben, bis ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorliegt. Wird der Infektionsfall nicht bestätigt, entfallen alle Verpflichtungen sofort wieder.
5. Sobald in einer Klasse ein zweiter Verdachtsfall auftritt, werden die Maßnahmen verlängert. Auch hier wird das Gesundheitsamt erst bei der Bestätigung durch einen PCR-Test benachrichtigt.
6. Sollten in einer Klasse mehrere Corona-Erkrankungen auftreten, entscheidet das Gesundheitsamt über eventuell notwendige Quarantänemaßnahmen.