23.06.2021 – Neuregelungen Infektionsschutzmaßnahmen

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern, 

hier eine Zusammenfassung bezüglich der Neuregelung der Infektionsschutzmaßnahmen, die für unsere Schule wichtig sind: 

  • Die Testpflicht in der Schule bleibt bis zum 16. 07. bestehen. Alle in der Schule tätigen Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen zweimal pro Woche getestet werden oder in dem selben Umfang einen anderweitigen Nachweis (Zertifikat aus einem anerkannten Testzentrum) vorlegen. 
  • Bei Veranstaltungen, die dem Betrieb der Schule dienen (Abschluss, Einschulung, Elternabende….) sind die Vorgaben des Musterhygieneplans einzuhalten. Größere Veranstaltungen sollten im Freien stattfinden oder es sollte auf größere Räume (Turn- oder Mehrzweckhalle) ausgewichen werden. 
  • In Innenräumen ist pro 5 Quadratmetern eine Person zugelassen. Der Mindestabstand von eineinhalb Metern ist einzuhalten. Eine zusammengehörige Gruppe (familiärer Bezugskreis) ist vom Abstandsgebot ausgenommen. Eine gute Durchlüftung der Räumlichkeiten ist unbedingt erforderlich. 
  • Ansammlungen im Sanitärbereich oder beim Einlass oder bei der Essensausgabe sind zu vermeiden – es gelten Abstandsgebot sowie die Maskentragepflicht. 
  • Alle schulexternen Personen (also auch die Eltern) müssen beim Aufenthalt in der Schule oder Teilnahme an einer angebotenen Veranstaltung einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. 
  • Im Freien besteht keine Verpflichtung zum Tragen der Maske. 
  • Das Ordnungsamt sollte über die schulischen Veranstaltungen informiert werden. Die Daten der teilnehmenden Personen müssen erfasst werden. 
  • Unterrichtsgänge sind prinzipiell möglich, allerdings unter strenger Einhaltung des Musterhygieneplans und der Hygienebestimmungen vor Ort. Die Durchmischung fester Gruppen (bei uns die Jahrgangsstufe) sollte auf jeden Fall vermieden werden. Auf das Aufsuchen von außerschulischen Lernorten mit vielen ungezielten Kontakten ist grundsätzlich zu verzichten. 
  • Ab dem 25. Juni muss im Bereich von Haltestellen keine Maske mehr getragen werden, das Abstandsgebot gilt weiterhin. Auch die Tragepflicht von Masken in Bussen und Bahnen gilt weiterhin.